
Kreiskader
Förderrichtlinien
Unsere Kreiskaderkinder können bei Einhaltung der Kaderrichtlinien einen finanziellen Zuschuss zu den Trainingskosten erhalten. Voraussetzung für die Auszahlung des Kreiszuschusses ist die Teilnahme an wenigstens 2 Trainingseinheiten je Woche an den genannten Kreisstützpunkten sowie die Teilnahme am Konditionstraining.
Daneben sollen die Kreiskaderkinder an regionalen Turnieren und insbesondere an unseren Kreismeisterschaften teilnehmen.
Eine finanzielle Kreisförderung kann bis einschließlich zum 14. Lebensjahr erfolgen. Über die Aufnahme in den Kreiskader entscheidet der Kreistrainer Kay Schmidt in Absprache mit der Kreisjugendwartin Inge Widell.