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Förderrichtlinien

 

Die Jugendlichen Teilnehmer im Kreiskader können, bei Einhaltung der Kaderrichtlinien, einen finanziellen Zuschuss zu den Trainingskosten erhalten.  Für die Auszahlung ist die Teilnahme an wenigstens zwei Trainingseinheiten, pro Woche, an den genannten Kreisstützpunkten und die Teilnahme am Konditionstraining Voraussetzung.


Daneben sollen die Kreisteilnehmer an regionalen Turnieren und insbesondere an unseren Kreismeisterschaften teilnehmen. 

Eine finanzielle Kreisförde­rung kann bis einschließlich zum 14. Lebensjahr erfolgen.

 

Über die Aufnahme in den Kreiskader entscheidet der Kreistrainer Kay Schmidt, in Absprache mit dem Kreisjugendwart Friedhelm Gabriel.

Die aktuelle Kaderliste können Mitgliedsvereine bei Kay Schmidt anfordern.

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